Zeugnisanerkennungsstelle (VmDD)

 

Rechtlicher Hinweis:

Informationen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Politik und Entscheidungsträger:  

a. „Sachliche Zuständigkeit für berufliche Angelegenheiten ausgebildeter Medizinischer Dokumentare in der Bundesrepublik Deutschland“              

Die VmDD hat ein Positionspapier erstellt, welches als Grundlage für Ihre neue gesundheitspolitische Ausrichtung in der medizinischen Dokumentation in Deutschland dienen soll. Unter der Bezeichnung „Sachliche Zuständigkeit“ versteht sich die Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD), als anerkannte Fach- und Schutzvereinigung sowie offizielle Informationsstelle für berufliche Angelegenheiten Medizinischer Dokumentare*innen und medizinischer Dokumentationsassistenten*innen in der Bundesrepublik Deutschland.

Anlass für die Erarbeitung dieses Papiers ist die praxisrelevante Frage der Notwendigkeit einer Fach- und Schutzvereinigung sowie einer offiziellen Informationsstelle für berufliche Angelegenheiten Medizinischer Dokumentare und Dokumentarinnen in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Notwendigkeit erweist sich insbesondere aus den Feststellungen des Untersuchungsberichtes „Die aktuelle Situation Medizinischer Dokumentare und Dokumentarinnen in der Bundesrepublik Deutschland“ der Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) und dem daraus resultierenden Antrag, der am 24.11.2021 dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, (MSB), Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt wurde, aus der die Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) Ihre sachliche Zuständigkeit bezieht. 

Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten im akademischen und beruflichen Sektor der medizinischen Dokumentation in Deutschland und aufgrund der sich immer mehr häufender Beschwerden benachteiligter Medizinischer Dokumentare*innen und medizinischer Dokumentationsassistenten*innen, vornehmlich aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen, wurde durch die Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands ein bundesweites Untersuchungsverfahren durchgeführt. Unter der Leitung des Präsidenten der Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands wurde hierfür aus einem Kreis von Fachexpertinnen und Experten aus Bildung, Gesundheit und Forschung eine Untersuchungskommission gebildet. Aus dem darauf folgenden einjährigen Untersuchungsverfahren geht ein Untersuchungsbericht hervor, aus der die Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) ihre sachliche Zuständigkeit als anerkannte Fach- und Schutzvereinigung sowie offizielle Informationsstelle für berufliche Angelegenheiten Medizinischer Dokumentare und medizinischer Dokumentationsassistenten in der Bundesrepublik Deutschland bezieht. 

Um den aus dem Untersuchungsbericht vom 24.11.2021 festgestellten Unregelmäßigkeiten und Benachteiligungen Medizinischer Dokumentare und medizinischer Dokumentationsassistenten in der Bundesrepublik Deutschland entgegenzuwirken, wurde die Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD).

Bei Entscheidungen zu Abgrenzungen führt die VmDD, bevor diese verabschiedet werden, im Interesse der Öffentlichkeit eine Vorprüfung anhand von gründlich durchgeführten Recherchen und unter Berücksichtigung vorliegender Nachweise durch, die meist in Form eines Untersuchungsberichtes oberen Instanzen vorgelegt werden. Die VmDD hat mit diesem Papier ihre Entscheidungskriterien erläutert und damit einen Beitrag zum Zweck des Wissensaustauschs mit ihren Kooperationspartnern geleistet.

b.  Recherchegrundlagen der Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) zum Untersuchungsbericht „Die aktuelle Situation medizinischer Dokumentare Deutschlands“

Die Recherchen für den Untersuchungsbericht „Die aktuelle Situation Medizinischer Dokumentare in Deutschland“ der VmDD erfolgten auf der Grundlage der uns vorliegenden elektronischen und schriftlichen Lern- und Prüfungsdokumente (Nachweise) ehemaliger dual ausgebildeter medizinischer Dokumentare und medizinischer Dokumentationsassistenten, die aus den Jahren 2010 bis 2016 entstammen. Analysiert wurden gesamte Curricula (Modulelemente und Modulinhalte, Ausbildungs- und Studienkonzepte, Klausuren, detaillierte Lehrmaterialien, Lehrabläufe, Excel-Tabellen, Word-Dokumente, Prüfungsdokumente, Präsentationen, Praxisinhalte und Stundenpläne zzgl. praktischer Teil) der dualen Ausbildung) sowie der Zeugnisse ehemaliger Absolventinnen und Absolventen der Schule für medizinische Dokumentation. Diese Dokumente wurden mit dem aktuellen Curriculum (Lern- und Prüfungsmaterialien) des neuen Bachelorstudiengangs „Medizinisches Informationsmanagement“ u.a. der Fachhochschule Fliedner der Kaiserswerther Diakonie in Düsseldorf u. a. mit zusätzlichen Analysen und Vergleichen z. B. der Rahmenlehrpläne „Medizinischer Dokumentar“ und „Medizinischer Dokumentationsassistent“ u.a. des Vereins „DVMD e.V“ verglichen. Die Ergebnisse aus der Gegenüberstellung beider Curricula wurden in dem Untersuchungsbericht der VmDD geprüft und detailliert dargestellt.

c.    Abgrenzung von bisherigen Rahmenlehrplänen für den Arbeitssektor der medizinischen Dokumentation und Erarbeitung neuer Rahmenlehrplänen ab 2024  

Anlass für die Erarbeitung dieses Papiers ist die praxisrelevante Frage der Abgrenzung von Rahmenlehrplänen für den Arbeitssektor der medizinische Dokumentation, die für die bisherige schulische und berufliche Ausbildung Medizinischer Dokumentare und medizinischer Dokumentationsassistenten in der Bundesrepublik Deutschland verwendet wurden. Diese Notwendigkeit erweist sich aufgrund der Feststellungen des Untersuchungsberichtes der Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) zur aktuellen Situation Medizinischer Dokumentare in der Bundesrepublik Deutschland, der am 24. November 2021 dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen, dem Ministerium für Bildung und Forschung sowie dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt wurde. Darin wurden Beschwerden Medizinischer Dokumentare und medizinischer Dokumentationsassistenten aus der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen, untersucht.

Abgrenzungsgrund sind daher nachträglich durchgeführte Veränderung in den Rahmenlehrplänen (Quelle: vgl. Untersuchungsbericht „Die aktuelle Situation Medizinischer Dokumentare in Deutschland“, T.Korucu, Seite 10, 3.2. Nachweis über die Veränderung der Rahmenlehrpläne VmDD,2021) zu Zwecken der Hervorhebung des neuen Studiengangs „Medizinisches Informationsmanagement“.  Die ordnungsgemäße, mit allen notwendigen akademischen Modulen strukturiert aufgebaute duale Ausbildung "Medizinischer Dokumentar" oder "Medizinischer Dokumentationsassistent" in einer schulischen (z. B. Schule für medizinische Dokumentation) und in einer universitären Einrichtung, beinhaltet nachweislich einen Tätigkeits- sowie ein Lern- und Prüfungsaufkommen von mindestens 2,5 bis 3 Jahren in Theorie und Praxis. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der ursprünglichen dualen Ausbildung „Medizinischer Dokumentar“ und dem neuen Master- und Bachelorstudiengang „Medizinisches Informationsmanagement“ besteht nicht, da es sich um dieselben Tätigkeits-, Lern- und Prüfungsinhalte (Curriculum) handelt, die lediglich in Ihren Modulbezeichnungen von einigen Fachhochschulen zu Akkreditierungszwecken umformuliert wurden (nachgewiesen im Untersuchungsbericht der VmDD zur aktuellen Situation Medizinischer Dokumentare in Deutschland vom 24.11.2021). Die Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) wird daher ab dem Jahre 2024 neue Rahmenlehrpläne für die schulische und berufliche duale Ausbildung für Medizinische Dokumentare und Medizinische Dokumentationsassistenten erarbeiten, welche ab dem Jahre 2025 für den Arbeitssektor der medizinischen Dokumentation in Deutschland geltend sind. Bei Entscheidungen zu Abgrenzungen führt die VmDD, bevor diese verabschiedet werden, im Interesse der Öffentlichkeit eine Vorprüfung anhand von gründlich durchgeführten Recherchen und unter Berücksichtigung vorliegender Nachweise durch, die meist in Form eines Untersuchungsberichtes oberen Instanzen vorgelegt werden.

d.   Neuregelungen für „Berufsbezeichnungen“ in der medizinischen Dokumentation:

*1. Alle dual ausgebildeten Med. Dokumentationsassistenten können sich seit dem 24.11.2021 Medizinische Dokumentare in Deutschland nennen. Gemäß dem Untersuchungsbericht der VmDD vom 24.11.2021 der allen zuständigen Bundesministerien vorgelegt wurde, sind beide Abschlüsse bzw. Berufsbezeichnungen Gleichwertig, sobald eine mind. 2,5 jährige duale Ausbildung nachgewiesen werden kann. 

*2. Ab dem 1. August 2023 sind die Berufsbezeichnungen „Kodierfachkraft“ oder „Tumordokumentar“ für den Arbeitssektor der medizinischen Dokumentation in Deutschland nicht mehr geltend und werden von der Vereinigung Medizinischer Dokumentare Deutschlands (VmDD) nicht mehr anerkannt. da diese Berufsbezeichnungen die dual erworbene akademischen und beruflichen Qualifikationen ausgebildeter Medizinischer Dokumentare und medizinischer Dokumentationsassistenten abwerten, sodass nachgewiesene berufliche Benachteiligungen für ausgebildete Fachkräfte im Arbeitssektor der medizinischen Dokumentation in Deutschland entstanden sind. Die 2,5- bis 3-jährige duale Ausbildung Medizinischer Dokumentare und medizinischer Dokumentationsassistenten erfordert bereits die Erbringung von Prüfungsleistungen und Nachweisen in Kodierung, Dokumentation (u. a. Tumordokumentation) oder  medizinischem Controlling, sodass die o.g zusätzlichen Berufsbezeichnungen als überflüssig zu erachten sind.  Stellengesuche für die medizinische Dokumentation in Deutschland sind daher mit der korrekten Berufsbezeichnung „Medizinischer Dokumentar“ auszuschreiben. Inhaber von Quereinsteiger-Zertifikaten wie „Kodierfachkraft“, „Tumordokumentar“ oder „Dokumentationskraft“ können nicht mit dual ausgebildeten Fachkräften der medizinischen Dokumentation gleichgestellt werden.

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